01.06.2004 · Fachbeitrag · Mietvertrag
BGH-Urteil: Für alte Mietverträge gelten alte Kündigungsfristen
| Die am 1. September 2001 eingeführten mieterfreundlicheren Kündigungsfristen gelten grundsätzlich nicht für vor diesem Datum abgeschlossene Mietverträge. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 10. März 2004 (Az: VIII ZR 64/03) entschieden. |
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