01.03.2002 · Fachbeitrag · Mitarbeiterführung
Sind „Ehrlichkeitskontrollen“ rechtlich zulässig?
| Neben der medizinischen Kompetenz ist jeder Zahnarzt gehalten, auch soziale Kompetenz zu beweisen. Dies gilt nicht nur gegenüber den Patienten, sondern auch gegenüber seinen Mitarbeitern. Jeder Zahnarzt wird an einem guten „Betriebsklima“ interessiert sein. Was kann er jedoch tun, wenn zum Beispiel eine Helferin durch häufige Privattelefonate unangenehm auffällt, wenn plötzlich Gegenstände fehlen, eine Zahnarzthelferin regelmäßig freitags krank wird oder die Rechnung des Internet-Anbieters „grundlos“ in die Höhe schnellt? Hier ist nicht nur zwischenmenschliches Fingerspitzengefühl angezeigt; auch das Recht eröffnet Möglichkeiten, aber bestimmte Grenzen sind zu beachten. |
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