01.03.2000 · Fachbeitrag · Neuregelung des Schuldzinsenabzuges
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
| In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen die Neuregelung des betrieblichen Schuldzinsenabzuges gemäß § 4 Abs. 4a EStG vorgestellt. Demnach dürfen Schuldzinsen grundsätzlich dann nicht mehr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn Überentnahmen vorliegen. In diesem Beitrag möchten wir aufzeigen, wie Sie trotz der Neuregelung möglichst viele Schuldzinsen steuerlich geltend machen können. |
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