01.05.1999 · Fachbeitrag · Patientenberatung
Keine Beihilfe bei Behandlung durch verwandten Zahnarzt
| Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Beihilfe, wenn der behandelnde Arzt ein naher Angehöriger ist - so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Die Entscheidung dürfte sinngemäß auf Zahnärzte übertragbar sein. Die Richter haben allerdings darauf hingewiesen, daß der Arzt den Verwandten persönlich behandelt haben muß. Der Beihilfeanspruch bleibe daher bestehen, wenn ein anderer Arzt - etwa aus einer Gemeinschaftspraxis - tätig geworden sei (Urteil vom 20.11.1998, Az: 10 A 13091/97). (Abruf-Nr. 99442) |
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