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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Personalkostenmanagement

    Befristete Arbeitsverträge rechtssicher abschließen

    | In Zeiten, in denen aktives Personalkostenmanagement immer wichtiger wird, sind rechtssicher abgeschlossene befristete Arbeitsverträge von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Personalplanung. Zusätzlichen Aufwind dürften befristete Arbeitsverhältnisse durch die geplante Neuregelung des Kündigungsschutzrechts zum 1. Januar 2004 erhalten: Ab dann sollen nämlich bis zu fünf neu abgeschlossene befristete Arbeitsverhältnisse bei der Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten nicht mehr mitgerechnet werden. Das bedeutet, dass einer Praxis mit bereits maximal fünf Beschäftigten - für die das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht gilt - der Status als „Kleinunternehmen“ durch neu geschaffene befristete Arbeitsplätze nicht mehr verloren gehen kann. |