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  • 01.05.2006 | Praxisbewertung

    Gängige und zeitgemäße Verfahren zur Bewertung einer Zahnarztpraxis

    von Dr. Detlev Nies, öffentl. best. und vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Zahnarztpraxen und Dipl. Volkswirtin Katja Nies

    Die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen stellt einen Sonderfall der Unternehmensbewertung dar. In der gewerblichen Wirtschaft werden Unternehmensbewertungen in der Regel nach dem so genannten Ertragswertverfahren durchgeführt. Im Gegensatz dazu gibt es bei der Bewertung von (Zahn-)Arztpraxen noch immer eine kaum zu überbietende Vielfalt von Bewertungsmethoden und -ansätzen, die dem betroffenen Zahnarzt eine Beurteilung der Bewertungsergebnisse erschweren. Im nachfolgenden ersten Teil einer zweiteiligen Beitragsserie werden die bekanntesten bzw. gängigsten Bewertungsverfahren mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen dargestellt.  

    Das Substanzwertverfahren

    Bekannt ist in diesem Zusammenhang zunächst das „Substanzwertverfahren“. Unter dem Substanzwert versteht man den tatsächlichen Wert aller materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter, aus denen die Praxis besteht. Der Substanzwert setzt sich zusammen aus:  

     

    • dem Teilreproduktionswert (= materielle Wirtschaftsgüter) und
    • dem originärem Praxiswert (= immaterielle Wirtschaftsgüter).

     

    Der Teilreproduktionswert wird ermittelt, indem man das gesamte Inventar der Praxis zu Wiederbeschaffungspreisen bewertet (= Reproduktionswert) und den so ermittelten Wert um die tatsächlichen, durch Abnutzung aufgetretenen Wertminderungen korrigiert. Bei der Beurteilung der Wertminderungen ist nicht nur der technische Zustand der Einrichtungsgegenstände, Geräte und Materialien von Bedeutung, sondern auch die Funktionalität des Praxisinventars zu berücksichtigen. Es ist also von Bedeutung, ob die verschiedenen Komponenten des Praxisinventars gut aufeinander abgestimmt sind oder nicht. Diese Verfahrensweise dient dazu, die im Inventar enthaltenen „stillen Reserven“ aufzulösen und den tatsächlichen Gebrauchswert der Praxis zu bestimmen.