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  • 01.11.2007 | Praxisentwicklung

    Anstellung, Teilgemeinschafts- oder Zweigpraxis – wann ist das wirtschaftlich sinnvoll?

    von Dr. Detlev Nies, Zahnarzt, öffent. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Zahnarztpraxen, und Dipl. Volkswirt Katja Nies, www.praxisbewertung-praxisberatung.de

    Als Folge des zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) ergeben sich zahlreiche neue Möglichkeiten der Berufsausübung, die in Kombination mit dem Wegfall der Bedarfszulassung für Zahnärzte zum 1. April 2007 den Wettbewerb verstärken. Die wichtigsten neuen Optionen aus Sicht von Zahnärzten, die als Praxisinhaber – weitgehend – eigenverantwortlich bleiben wollen, sind die Anstellung eines Zahnarztes, die Bildung einer Zweigpraxis sowie die Beteiligung an einer Teilgemeinschaftspraxis neben der eigenen Praxis. Diese Optionen sollen in diesem Beitrag daraufhin untersucht werden, ob bzw. wann sie wirtschaftlich sinnvoll sind.  

    Grundlegendes

    Für den Bereich der Zahnmedizin kann sich seit dem 1. April 2007 jeder Zahnarzt, der die zulassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, an jedem Ort seiner Wahl niederlassen. Bei der Inbetriebnahme eines neuen Standortes bzw. bei einer Praxiserweiterung ist zunächst nach allgemein gültigen Kriterien, die auch bei einer Praxisneugründung zu berücksichtigen sind, zu fragen:  

     

    • Wie sind zahnarztbezogene Einflussgrößen (zum Beispiel Niederlassungsdichte, Altersverteilung und Behandlungsschwerpunkte der Kollegen) einzuschätzen?

     

    • Wie sind patientenbezogene Einflussgrößen (zum Beispiel Anzahl, Altersstruktur und Kaufkraft der potentiellen Patienten) einzuschätzen?

     

    • Wie sind standortbezogene Einflussgrößen (zum Beispiel Verkehrsanbindung, Erreichbarkeit für Behinderte und Patienten in Begleitung von Kleinkindern) einzuschätzen?