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  • 10.06.2008 | Praxisentwicklung

    Qualitätsmanagement-Studie: Wie ist der Stand bei den Zahnärzten?

    von Alexandra Schramm, Medienbüro Medizin, Hamburg

    Bekanntlich sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte, psychotherapeutische Fachgruppen sowie medizinische Versorgungszentren verpflichtet, ein Qualitätsmanagement (QM) in ihrer Praxis einzuführen. Jeder Vertragszahnarzt muss dies bis Ende 2009 bzw. vier Jahre nach Beginn seiner vertragszahnärztlichen Tätigkeit leisten.  

     

    Auf Basis einer aktuellen Studie der Stiftung Gesundheit „Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis 2008“ beschreibt der folgende Beitrag den derzeitigen Kenntnisstand der Zahnärzte zum QM und die Verteilung der konkurrierenden Systeme – auch im Vergleich mit den Humanmedizinern.  

     

    Außerdem zeigt die Studie, welche praktischen Erfahrungen die Akteure zum Beispiel mit den Dienstleistern gewonnen haben, und welche Entwicklungen sich gegenüber dieser Studie aus dem Jahre 2007 vollzogen haben. Dafür hat die Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse (GGMA) 30.149 Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten befragt. 1.260 Mediziner (4,2 Prozent Antwortquote) – davon 220 Zahnärzte – lieferten aussagekräftige Daten.  

    Wenige Zahnärzte verweigern die Einführung

    22,5 Prozent der Zahnärzte sehen im QM eine teure und überflüssige Reglementierung der ärztlichen Freiheit. Insgesamt haben aber nur sehr wenige zahnärztliche – wie auch ärztliche – Studienteilnehmer jegliche Auseinandersetzung mit QM vermieden. Eine mögliche Erklärung könnte sein, dass der Umgang mit QM alltäglicher geworden ist. Zudem liege es in der Logik eines guten QM-Prozesses, dass sämtliche Praxismitarbeiter diesen aktiv mit begleiten und wesentliche Elemente selbst adaptieren und dann einführen, so die Autoren der Studie.