Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2005 | Praxisführung

    Drohende Insolvenz der Zahnarztpraxis: Insolvenzverfahren als Ausweg?

    von Rechtsanwälten Jürgen Althaus und Hans Peter Ries, kwm–kanzlei für wirtschaft und medizin, www.kwm-rechtsanwaelte.de

    Derzeit ist auf Grund der aktuellen Rahmenbedingungen zunehmend festzustellen, dass auch Zahnarztpraxen wirtschaftliche Not verspüren. Für Zahnärzte, die in diese Lage geraten bzw. zu geraten drohen, ist das Insolvenzverfahren häufig eine große Unbekannte. Der folgende Beitrag erläutert Ihnen daher die Voraussetzungen und Möglichkeiten eines Insolvenzverfahrens in seinen wesentlichen Zügen, das in bestimmten Fällen ein Ausweg aus der Misere sein kann.  

    Finanzielle Einbußen können jeden Zahnarzt treffen

    Ein maßgeblicher Grund für wirtschaftliche Schwierigkeiten ist in der Verschärfung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu sehen. Die von den Prüfungsgremien ausgesprochenen Regressbeträge sind regelmäßig im fünfstelligen, in Ausnahmefällen sogar im sechsstelligen Bereich anzusiedeln. Die Beträge werden grundsätzlich mit Zustellung des Beschlusses des Beschwerdeausschusses fällig, so dass die KZVen im Regelfall mit der folgenden Quartalsabrechnung eine – zumindest teilweise – Verrechnung des Regressbetrages mit dem auszuzahlenden Honorar vornehmen. Mitunter reichen dann die Abschlagszahlungen zur Deckung der laufenden Praxiskosten nicht aus.  

     

    Zum Teil wirken sich darüber hinaus auch HVM- und/oder Degressions-Kürzungen mindernd auf den Honoraranspruch aus. Und schließlich hängen finanzielle Einbußen mit Veränderungen im Bereich der zahnärztlichen Vergütung (Stichwort Festzuschüsse), aber auch mit der Zahlungsunfähigkeit bzw. -unwilligkeit von Patienten bei Zuzahlungen oder Privatleistungen zusammen.  

    Finanzieller Teufelskreis schließt sich

    Die vorgenannten Mechanismen sind häufig der Beginn eines finanziellen Teufelskreises: Viele Zahnärzte haben aus verschiedensten privaten und insbesondere praxisbezogenen Gründen Verbindlichkeiten. So muss beispielsweise ein Existenzgründungsdarlehen (Zinsen und Tilgung) oder eine das Darlehen sichernde Lebensversicherung bedient werden. Zum Teil befindet sich die Praxis auch in angemieteten Räumlichkeiten, so dass die Miete monatlich fällig wird. Vielleicht hat der Zahnarzt soeben eine neue Behandlungseinheit oder ein neues Röntgengerät erworben, das abbezahlt werden muss. Schließlich muss das Praxispersonal entlohnt werden. Diese Verbindlichkeiten bleiben allerdings auch dann bestehen, wenn die Umsätze – egal aus welchen Gründen – reduziert werden.