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  • 01.09.1998 · Fachbeitrag · Praxisführung

    Falschparker: Wer zahlt die Abschleppkosten?

    | Ärgerlich ist es, wenn auf dem Praxisgrundstück ständig die Patientenparkplätze von Dritten benutzt werden, die nicht die Praxis aufsuchen. Der Zahnarzt kann als Grundstücksbesitzer in diesem Fall das störende Auto abschleppen lassen. Es stellt sich dann die Frage, wer die nicht unbeträchtlichen Kosten dieser Aktion tragen muß. Dazu Renate Elingshausen, Rechtsanwältin aus Duisburg: Neben einem Anspruch auf Unterlassung des zukünftigen Falschparkens kann der Zahnarzt den Ersatz der Abschleppkosten sowohl vom Kfz-Halter als auch vom Fahrer verlangen. Daneben kann er die ersparten Parkplatzkosten fordern, die der Fahrer dadurch erzielt hat, daß er nicht an anderer Stelle Parkgebühren zahlen mußte. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bestimmt sich nach den örtlich üblichen Parkgebühren. |