01.08.1999 · Fachbeitrag · Praxisführung
Schutz der Zahnarztpraxis bei Pfändung des vertragszahnärztlichen Honorars
| Die Gründung einer Zahnarztpraxis kostet viel Geld. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 500.000 DM. Während ein solches Volumen vor den letzten Gesundheitsreformen für die meisten jungen Zahnärzte noch keinen Grund darstellte, in Existenzangst zu verfallen, sieht die Sache heutzutage schon ganz anders aus. Und wenn dann noch weitere Schulden hinzukommen, oft aus Zugewinnausgleich und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehegatten und Kindern nach einer Scheidung oder Steuerschulden gegenüber dem Finanzamt, droht sogar die Pfändung des vertragszahnärztlichen Honorars. Wie mit derartigen Situationen umzugehen ist, wird im folgenden Beitrag erläutert.* |
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