01.10.1998 · Fachbeitrag · Praxisgebäude
Schenkung mit Scheidungsklausel als wirksames Gestaltungsmodell
| Kauft der Ehegatte eines Zahnarztes mit dem geschenkten Geld des Zahnarztes ein Gebäude, das von diesem als Praxis genutzt wird, so führt die Vereinbarung einer sogenannten Scheidungsklausel für sich alleine nicht dazu, daß der Fiskus das Gebäude als wirtschaftliches Eigentum des Zahnarztes ansieht. Vorteil: Das Gebäude zählt nicht zum Praxisvermögen. Eine spätere Veräußerung durch den Ehegatten bleibt steuerfrei (BFH, Urteil vom 4.2.1998, Az: 11 R 35/97, DStR 1998, 636). |
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