01.06.2002 · Fachbeitrag · Praxisgemeinschaft
Die Gründung einer Praxisgemeinschaft ist keine Praxisveräußerung
| Gründet ein bislang in einer Einzelpraxis tätiger Zahnarzt mit einem oder mehreren Berufskollegen eine Praxisgemeinschaft und zahlen die neuen „Kollegen“ für die Einrichtung und den Praxiswert einen Ausgleich, so führt dieser Vorgang nicht zu einer - steuerbegünstigten - Veräußerung der freiberuflichen Praxis. Dies hat das Finanzgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 5. Oktober 2001 entschieden (Az: 1-V-166/01). Es bewegt sich dabei im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. |
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