01.01.2006 | Praxismarketing
Tipps für die Gestaltung einer Praxishomepage
Eine Internet-Präsenz bringt Vorteile für den Zahnarzt wie für den Patienten, denn sie dient der Außendarstellung der Praxis und der Information gleichermaßen. Bei der Gestaltung des Internet-Auftritts sind jedoch eine Reihe von Aspekten zu beachten, damit der angestrebte Zweck erreicht und nicht gar ins Gegenteil verkehrt wird. Zunächst sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Das Teledienstgesetz, das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie die Berufsordnung für Zahnärzte geben hier einen klaren Rahmen vor. Diese wesentlichen rechtlichen Vorgaben wurden bereits im „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 2/2005, S. 22 ff., erläutert.
Der folgende Beitrag zeigt Ihnen nun weiterführend auf, wie Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Ihre Homepage informationsfreundlich sowie optisch und inhaltlich ansprechend gestalten.
Grundsätzliches
Bei der gedanklichen Konzeption Ihrer Praxishomepage sollten Sie zunächst einmal eine grundsätzliche Entscheidung darüber treffen, was Sie mit Ihrer Internetpräsenz bewegen wollen. Hier gibt es im wesentlichen zwei Optionen.
Die statische Visitenkarte
Die erste Gestaltungsoption läuft auf eine relativ statische Visitenkarte hinaus, auf der Sie – gegebenenfalls in mehreren Schritten – Ihre Praxis vorstellen können. Als virtuelles Praxisschild vertritt Sie die Homepage im Internet. Bei der Gestaltung ist es dann wichtig, darauf zu achten, dass alle notwendigen (rechtlichen) Basisdaten enthalten sind.
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