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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Praxismarketing

    Werbung - was ist erlaubt, was ist verboten?

    | Die meisten Zahnärzte meinen, dass ihnen das Berufsrecht alles verbietet, was irgendwie nach Werbung aussehen könnte. Das ist aber nicht der Fall. Das Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht, untersagt nur so genannte berufswidrige Werbung. Dabei ist oft nicht klar, was unter „berufswidrig“ zu verstehen ist. Wiederholt konnten sich Zahnärztekammern nicht mit ihrer Auffassung durchsetzen. Der folgende Beitrag untersucht, wann es sich lohnt, gegen Disziplinarmaßnahmen der Kammern vorzugehen. |