01.10.2006 | Praxisorganisation
Sparen Sie Zeit und Geld durch effektiven und fehlerlosen Einzug der Praxisgebühr
Die Praxisgebühr begleitet und erschwert den Praxisalltag nach wie vor. Auch wenn die Praxen sich mittlerweile die verschiedensten Vorgehensweisen erarbeitet haben, ist der Einzug häufig immer noch zu aufwändig und fehlerträchtig. Gut drei Jahre nach Einführung der Praxisgebühr haben sich jedoch bestimmte Verfahrensweisen und Systeme besonders gut bewährt. So wird beispielsweise häufig die – weiterentwickelte – Praxissoftware nicht oder nur unzureichend genutzt. Der folgende Beitrag liefert Ihnen daher erprobte Praxistipps, um den Verwaltungsaufwand bei der Praxisgebühr so gering wie möglich zu halten und Fehler zu vermeiden.
Praxisgebühr ja oder nein?
Betritt ein Patient die Praxis, stellt sich zunächst die entscheidende Frage, ob er überhaupt eine Praxisgebühr entrichten muss.
Ist der Patient zahlungspflichtig?
Zahlungspflichtig sind alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, bei jeder ersten Inanspruchnahme von zahnärztlichen Leistungen im laufenden Quartal. Versicherte, die während des laufenden Quartals das 18. Lebensjahr erreichen und nach dem 18. Geburtstag zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, müssen die Praxisgebühr zahlen.
Wechselt der Versicherte im laufenden Quartal die Krankenkasse und hat er die Praxisgebühr bereits gezahlt, wird keine erneute Zahlung bei der neuen Krankenkasse fällig.
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