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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Praxisverkauf

    Der Praxisübernahmevertrag - hierauf müssen Sie achten*

    | Der Praxisübernahmevertrag ist sowohl für den Praxisverkäufer als auch für den Praxiserwerber von existenzieller Bedeutung: für den Praxisverkäufer, weil der Verkauf seiner Praxis ein wesentlicher Bestandteil seiner Alterssicherung ist; für den Praxiserwerber, weil die Übernahme einer bestehenden Praxis auf Grund der in nicht wenigen Planungsbereichen bestehenden Zulassungssperren häufig die einzige Möglichkeit ist, eine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung zu erhalten. Somit ist es für beide Parteien wichtig, durch einen ausgeklügelten Praxisübernahmevertrag den Gefahren, die sich aus dem rechtlichen Zusammenspiel von allgemeinem Kaufrecht sowie vertragszahnärztlichem Zulassungsrecht und weiteren arztrechtlichen Besonderheiten (Schweigepflicht etc.) ergeben, aus dem Wege zu gehen. |