01.05.1998 · Fachbeitrag · Privatnutzung des Praxis-Pkw
Musterprozeß zur „Ein-Prozent-Regelung“
| Hoffnung für alle Zahnärzte, die einen Pkw im Betriebsvermögen ihrer Praxis halten: Vor dem Finanzgericht (FG) Münster ist ein Musterverfahren zur „Ein-Prozent-Regelung“ anhängig. Die Kläger vertreten die Auffassung, daß die seit 1. Januar 1996 geltende Regelung zu einer Übermaßbesteuerung führen kann und damit gegen die Verfassung verstößt. Nach der „Ein-Prozent-Regelung“ muß der private Nutzungsanteil eines ansonsten betrieblich genutzten Pkw mit monatlich einem Prozent des Listenpreises versteuert werden. Das Aktenzeichen beim FG Münster lautet: 16 K 6280/97 E,G,U. |
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