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  • 01.03.2006 | Qualitätsmanagement

    Qualitätsmanagement mit Arbeitsschutz nach DIN EN ISO 9001:2000 (Teil 2)

    von Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Silvia Küpper, Umwelt- und QM-Auditorin, Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Wiesbaden

    Im ersten Teil des Beitrages in der letzten Ausgabe wurde vorgestellt, wie und in welchem Umfang die Berufsgenossenschaft ein Qualitätsmanagement (QM) gemäß DIN EN ISO 9001:2000 in der Zahnarztpraxis finanziell unterstützt. Im folgenden zweiten Teil werden die maßgeblichen Begrifflichkeiten sowie weitere Einzelheiten erläutert.  

    Akkreditierung, Zertifizierung und Ihre Anerkennung

    Die Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, die Zertifizierung ist jedoch freiwillig. Warum sollten sich also Zahnarztpraxen über das QM hinaus mit Begriffen wie Akkreditierung und Zertifizierung befassen?  

     

    Gerade auch im Bereich Zahnmedizin nimmt der Wettbewerb immer mehr zu. Dies beschränkt sich nicht nur auf den hiesigen Gesundheitsmarkt, auch das Ausland lockt massiv mit günstigen Preisen für Zahnersatz und Implantate. Noch zögert der Großteil der Patienten in Anbetracht der für sie meist nicht nachprüfbaren Behandlungs- und Materialqualität, dennoch sinkt die Hemmschwelle zunehmend.  

     

    In diesem Zusammenhang lohnt sich die strategische Überlegung, welches QM nicht nur den inländischen Anforderungen genügt, sondern auch für den Vergleich mit der ausländischen Konkurrenz geeignet, praktizierbar und anerkannt ist. Die DIN EN ISO 9001:2000 bietet diese Möglichkeit, doch darf nicht jede Institution dieses Qualitätsmanagementsystem zertifizieren und damit ihre internationale Anerkennung bescheinigen. Unabhängig davon weist eine Zertifizierung eine Zahnarztpraxis nach außen hin objektiv als besonders qualitätsorientiert aus, was als Marketinginstrument nicht zu unterschätzen ist.