01.03.2000 · Fachbeitrag · Recht
Der Mietvertrag für die Zahnarztpraxis: Vorsicht, Falle!
| Die meisten Zahnärzte betreiben ihre Praxis in angemieteten Räumen. Häufig werden vorgefertigte Standardmietverträge verwandt, die dann in berufsspezifischen Situationen (zum Beispiel bei der Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder dem Verkauf der Praxis) keine oder nur unzureichende Regelungen enthalten. Der nachfolgende Beitrag will helfen, derartige unzureichende Regelungen zu verhindern, und Anregungen für eventuelle Anpassungen bereits bestehender Mietverträge geben. |
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