01.11.2000 · Fachbeitrag · Recht
Wann muss dem Patienten Einsicht in Behandlungsunterlagen gewährt werden?
| Der Zahnarzt ist gesetzlich verpflichtet, die Behandlung jedes Patienten zu dokumentieren. In der Praxis stellt sich oftmals die Frage, in welchen Fällen der Zahnarzt verpflichtet ist, dem Patienten Einsicht in diese Unterlagen zu gewähren. Insbesondere datenschutz-, berufs- und strafrechtliche Aspekte spielen hier eine Rolle. Die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse kann mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Dies gilt auch, wenn das Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen offenbart wird. Ähnliche Sanktionen sieht das Bundesdatenschutzgesetz vor. Nachfolgend sollen daher Leitlinien aufgezeigt werden, die dem Zahnarzt verdeutlichen, wann er auf Anforderung die Behandlungsunterlagen zu übersenden bzw. Einsicht zu gewähren hat. |
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