01.10.2004 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
BFH-Urteile im Internet veröffentlicht
| Mit der Veröffentlichung von Urteilen des Bundesfinanzhofs im Internet versucht das Bundesfinanzministerium (BMF), der Kritik an einer zu späten Veröffentlichung der Urteile im Bundessteuerblatt entgegenzutreten. Auf der Internetseite des BMF befindet sich ab sofort eine Liste mit Urteilen, die für "allgemeinverbindlich" erklärt wurden. Anders als bisher müssen die Finanzämter die auf diesem Weg veröffentlichten Urteile sofort anwenden, nicht erst nach Abdruck im Bundessteuerblatt. Sie finden die Urteile unter der folgenden Internetadresse: www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/BFH-Entscheidungen-.897.htm |
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