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  • 01.02.1999 · Fachbeitrag · Risiken vermeiden

    Wie kann der Kaufpreisanspruch aus der Veräußerung der Praxis gesichert werden?

    | Am 1. Januar 1999 mußten Zahnärzte, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, ihre vertragsärztliche Tätigkeit beenden und auf ihre Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verzichten. Wenn sie während des Jahres das 68. Lebensjahr vollenden, endet ihre Zulassung zum Ende des laufenden Quartals. Damit stellt sich zur Zeit für viele Zahnärzte das Problem, die Übergabe ihrer Praxis an einen Nachfolger zu organisieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, wie sichergestellt wird, daß der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis termingerecht in der vereinbarten Höhe gezahlt wird. Welche Aspekte dabei zu beachten sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, wird im folgenden Beitrag erläutert. |