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  • 01.06.2000 · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Bei Forderung von Schadenersatz: Der Zahnarzt hat ein Nachbesserungsrecht!

    | Immer häufiger sieht sich der Zahnarzt der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausgesetzt. Die mit Abstand häufigsten Beanstandungen betreffen den prothetischen Bereich. Beim Zahnersatz wird im Normalfall ein Teil der Kosten von der Krankenkasse und der andere Teil in Form des Eigenanteils vom Patienten getragen. Hierdurch besteht nicht nur für den Patienten, sondern auch für die betroffene Krankenkasse die Möglichkeit, den Zahnarzt auf Ersatz der Kosten in Anspruch zu nehmen, die durch eine fehlerhafte Behandlung entstanden sind. |