01.08.1999 · Fachbeitrag · Scheinselbständigkeit
Gefahr für „Junior-Gemeinschaftspraxen“
| Das mit Wirkung zum 1. Januar 1999 eingeführte Gesetz zur Scheinselbständigkeit rief von Beginn an massive Kritik der verschiedensten Interessengruppen hervor, fühlten sich dadurch doch alle Berufsgruppen bedroht, die bislang als freiberufliche Mitarbeiter oder selbständige gewerbliche Kleinunternehmer in fremde betriebliche Dienstleistungsorganisationen eingebunden sind. Dazu zählen selbständige Computerprogrammierer und Grafiker ebenso wie Architekten, Rechtsanwälte - und natürlich auch Zahnärzte. |
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