01.12.1999 · Fachbeitrag · Schenkung
Vermögensübertragung zu Lebzeiten: Kettenschenkung als Steuersparmodell
| Wer zu Lebzeiten Vermögen auf andere Nachkommen als Kinder oder Enkel übertragen will, kann bei einem relativ hohen Vermögen mit einer Kettenschenkung Schenkungsteuer sparen. Der Grund: Bei jedem Beschenkten können die persönlichen Freibeträge genutzt werden. Von Vorteil ist das insbesondere bei Schenkungen von Eltern an Schwiegerkinder, weil diese im derzeitigen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht der - relativ ungünstigen - Steuerklasse II (Freibetrag 20.000 DM) zugeordnet werden. Dies wird umgangen, indem der Ehegatte bei der Schenkung zwischengeschaltet wird. Die Eltern beschenken also erst ihr leibliches Kind, das die Schenkung dann an seinen Ehegatten weiterleitet. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig