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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Kapitaleinkünfte unterhalb des Sparer-Freibetrages zählen bei Familienversicherten nicht mit

    | Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Mai 2003 (Az: B 12 KR 13/ 02 R) dürfte alle Familienversicherten freuen, die selbst etwas zum Familieneinkommen beitragen wollen, ohne die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu riskieren. Die Familienversicherung geht nämlich verloren, wenn der Familienversicherte über ein eigenes Einkommen von mehr als 340 Euro im Monat verfügt. Bei Mini- Jobbern liegt die Grenze seit dem 1. April 2003 bei 400 Euro im Monat. |