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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Spekulation mit Wertpapieren

    Nutzen Sie die Gestaltungsspielräume!

    | Als Aktionär muss man bei sinkenden Aktienkursen entscheiden, ob es zweckmäßig ist oder nicht, mit Verlust zu verkaufen, um nicht von weiteren Kursrückgängen noch härter getroffen zu werden. Der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist mit Verlust kann auch strategischer Natur sein: Dann nämlich, wenn Sie in den Vorjahren Spekulationsgewinne (bei Wertpapierverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr und bei Immobilienverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren) versteuert haben. Im folgenden Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Spekulationsverluste steuerlich am besten unterbringen. Wir informieren Sie über die steuerstrafrechtlichen Gefahren der neuen Anlage SO und über Ihre Aufbewahrungspflichten gegenüber dem Finanzamt. |