01.04.2000 · Fachbeitrag · Spekulationsgeschäft
Vorsicht bei Grundstücksverkäufen: Das Finanzamt prüft besonders sorgfältig!
| Dass sich die Spekulationsfrist für den privaten Verkauf von vermieteten Grundstücken bzw. Gebäuden von zwei Jahren auf zehn Jahre verlängert hat, dürfte Ihnen bekannt sein (siehe dazu auch unseren Beitrag im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 9/99, Seiten 14 ff.) . Konkret bedeutet diese Änderung: Werden Grundstücke innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft, so ist ein eventueller Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig. |
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