01.05.2004 · Fachbeitrag · Spekulationsgewinne
Verluste aus An- und Verkauf von Wertpapieren "privat" oder "gewerblich"?
| Der An- und Verkauf von Wertpapieren wird nur als gewerblich anerkannt, wenn die Tätigkeit mit einem "Wertpapierhandelsunternehmen" bzw. einem "Finanzunternehmen" im Sinne des Kreditwesengesetzes vergleichbar ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 30. Juli 2003 (Az: X R 7/99) . |
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