01.08.2003 · Fachbeitrag · Spekulationssteuer
Bundesfinanzhof gewährt Aussetzung der Vollziehung
| Ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen bis einschließlich 1998 verfassungswidrig ist oder nicht, muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch entscheiden (Az: 2 BvL 17/02). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt erneut ernstliche Zweifel angemeldet und einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben. Die Folge: Der betroffene Steuerzahler muss die Steuer auf die Spekulationsgewinne bis zur Entscheidung des BVerfG nicht zahlen. Der BFH bemängelt insbesondere, dass das Steuererhebungsverfahren strukturelle Mängel aufweist. Es fehle der Finanzverwaltung an geeigneten Kontrollmöglichkeiten, um eine gleichmäßige Besteuerung aller Steuerzahler sicherzustellen. |
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