01.06.2002 · Fachbeitrag · Spekulationssteuer
Bundesfinanzhof stärkt die Rechte der Steuerfahndung
| Weder die Kenntnisse der Steuerfahndung (Steufa) über die Anzahl und die Kursentwicklung der in einem bestimmten Zeitraum eingeführten Neuemissionen noch die „allgemeine Erkenntnis“, dass viele Steuerzahler die dabei gemachten Spekulationsgewinne in der Steuererklärung „vergessen“ haben, lassen Rückschlüsse auf tatsächlich erzielte Spekulationsgewinne von Kunden einer bestimmten Bank zu. Solche Kenntnisse dürfen von der Steufa nicht zum Anlass genommen werden, um von einer Bank nähere Informationen über die Spekulationsgeschäfte ihrer Kunden einzuholen. |
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