01.04.2001 · Fachbeitrag · Spekulationssteuer
Ist die überperiodische Verlustverrechnung auch für Jahre vor 1999 zulässig?
| Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erhebliche Zweifel, ob es verfassungsmäßig ist, den Verlustvor- bzw. -rücktrag von Spekulationsverlusten für die Jahre vor 1999 zu verbieten. Laut Gesetz dürfen Spekulationsverluste erst seit 1999 vor- oder zurückgetragen werden. In einem Verfahren über eine Aussetzung der Vollziehung hat der BFH jetzt die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen. Im Urteilsfall musste der BFH den Sachverhalt allerdings nur überschlägig prüfen. Erst in einem Hauptsacheverfahren muss er rechtsverbindlich Stellung nehmen. |
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