08.12.2009 | Steueränderungen
Bundesregierung beschließt Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums beschlossen. Der Gesetzentwurf soll die im Koalitionsvertrag enthaltenen steuerlichen Sofortmaßnahmen umsetzen.
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Der Bundestag soll am 4. Dezember und der Bundesrat am 18. Dezember 2009 über den Entwurf entscheiden. Die Änderungen sollen im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Die Anwendungsvorschriften bewirken aber, dass die Steuererleichterungen erst ab dem Jahr 2010 wirksam werden. Dieser Beitrag stellt Ihnen die maßgeblichen geplanten Änderungen aus Sicht des Zahnarztes als Unternehmer und Privatperson vor.
Änderungen in vielen Bereichen vorgesehen
Das Gesetzespaket enthält folgende wesentliche Maßnahmen:
Änderung bei den Abschreibungen für GwG
Für nach 2009 erworbene geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) bei Nettopreisen zwischen 150 und 410 Euro wird ein Wahlrecht eingeführt. Danach ist die Sofortabschreibung für GwG bis 410 Euro (statt bisher nur bis 150 Euro) möglich. In diesem Fall gilt die Sammelabschreibung mit einer Absetzung für Abnutzung (AfA) über 5 Jahre für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro nicht mehr. Für die einheitliche Wahlrechtsausübung gibt es eine wirtschaftsjahrbezogene Betrachtungsweise.
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