06.02.2009 | Steueränderungen
Konjunkturprogramm II - das Wichtigste im Überblick
Am 14. Januar 2009 hat die Bundesregierung mit einem Umfang von über 50 Milliarden Euro das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es sieht unter anderem Investitionen in Bildung, Beschäftigung und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Koalitionsbeschlüsse aus Sicht des Zahnarztes als Unternehmer, Arbeitgeber und Privatperson.
Entlastung in der Sozialversicherung
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird zum 1. Juli 2009 um 0,6 Prozentpunkte von 15,5 auf 14,9 Prozent gesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden dadurch in gleicher Höhe entlastet. Der Bund zahlt dafür in 2009 drei Milliarden Euro und ab 2010 sechs Milliarden Euro zusätzlich in den Gesundheitsfonds. Die Zusatzbelastung der Arbeitnehmer bzw. Versicherten in Höhe von 0,9 Prozent soll auch künftig beibehalten werden.
Der gesetzliche Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung wird bis auf Weiteres bei 2,8 Prozent fixiert. Die Bundesregierung garantiert, dass der Beitragssatz auch bei einer länger anhaltenden Krise stabil bleibt. Sollten die Beitragseinnahmen der BA nicht ausreichen, verpflichtet sich der Bund zur Ausgleichung des Defizits. Nach der derzeitigen Gesetzeslage wäre der Arbeitslosenbeitrag automatisch zum 1. Juli 2010 von gegenwärtig 2,8 auf 3 Prozent vom Bruttogehalt gestiegen.
Änderungen bei der Einkommensteuer
Rückwirkend zum 1. Januar 2009 wird der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 7834 Euro angehoben. Um die Steuerprogression abzumildern, soll die Tarifkurve bei der Einkommensteuer abgeflacht werden. Die übrigen Tarifeckwerte werden deshalb in einem ersten Schritt um 400 Euro verschoben. Ab 2010 erfolgt eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf dann 8004 Euro und eine weitere Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte um 330 Euro. Der Eingangssteuersatz sinkt ab dem 1. Januar 2009 von 15 auf 14 Prozent. Praxistipp: Achten Sie als Arbeitgeber darauf, die künftig geänderten Lohnsteuertabellen rückwirkend ab der Gehaltszahlung für 2009 anzuwenden.
PKW: Umweltprämie und KFZ-Steuer
Private Autohalter können bei Verschrottung eines mindestens neun Jahre alten - mindestens ein Jahr auf sie zugelassenen - Altfahrzeugs eine Umweltprämie beantragen. Diese erfordert den Kauf und die Neuzulassung eines Neu- oder Jahreswagens ab Abgasnorm Euro-4. Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro und wird für Zulassungen bis zum 31.12.2009 gewährt. Hierfür ist einschließlich der Verwaltungskosten ein Topf von 1,5 Milliarden vorgesehen, was rechnerisch für 600.000 Anträge ausreichen soll.
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