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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Steuerberatung

    Schadenersatz: Mandant muss Fehler des Steuerberaters nachweisen können

    | Wer sich von seinem Steuerberater falsch beraten fühlt und deshalb Schadenersatz von ihm verlangt, muss grundsätzlich selbst den Nachweis für die fehlerhafte Beratung führen. Er genügt seiner Darlegungs- und Beweislast zur Schadenshöhe nur dann, wenn er zumindest exemplarisch anhand aller Zahlungsvorgänge eines Steuerjahres eine konkrete Berechnung des Schadens vorlegt. Dies ist die Essenz aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 26. Mai 2002 (Az: 4 U 105/01). |