01.12.2002 · Fachbeitrag · Steuerbescheid
Finanzverwaltung muss neueste BFH-Urteile kennen
| Von einem Steuerberater wird erwartet, dass er spätestens innerhalb von vier bis sechs Wochen Kenntnis von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat. Eine längere Frist wird ihm von den Gerichten nicht zugebilligt. Wird die Karenzzeit überschritten und berät Ihr Steuerberater Sie in Unkenntnis einer höchstrichterlichen Entscheidung falsch, haftet er für den Schaden, der Ihnen dadurch entsteht. |
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