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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Keine "Anlage EÜR" für das Jahr 2004

    | Als Zahnarzt können Sie Ihren Gewinn für das Jahr 2004 in Form und Umfang wie bisher formlos gemäß § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz ermitteln. Das wegen seiner Kompliziertheit umstrittene neue Formular zur Einnahme-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) soll überarbeitet, vereinfacht und erst für 2005 verbindlich eingeführt werden. Das hat die Finanzministerkonferenz der Bundesländer beschlossen. |