01.09.1998 · Fachbeitrag · Steuererklärung
Keine Übertragung des Kinderfreibetrages bei fehlender gesetzlicher Unterhaltspflicht
| Verdient einer der getrennt lebenden Elternteile so wenig, daß für ihn keine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht, kann auch sein Kinderfreibetrag nicht auf den Elternteil übertragen werden, der die Kinder allein unterhält. Der Kinderfreibetrag ist daher ein für allemal verloren (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.7.1997, Az: VI R 107/96, DStR 1997, 2017). (Abruf-Nr. 97860) |
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