10.05.2011 | Steuerfreier Sachbezug
Tankgutscheine: Die Antworten auf die häufigsten Praxisfragen im Überblick
Lohnsteuerprüfer haben in der Vergangenheit Tankgutscheine für Arbeitnehmer kritisch unter die Lupe genommen. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), die wir im ZWD Nr. 3/2011, S. 21, erläutert haben, war deshalb so etwas wie ein Befreiungsschlag für Arbeitgeber und -nehmer. In der Praxis sind nun einige Fragen aufgetaucht, die wir nachfolgend beantworten.
1. Ist mit einem Nichtanwendungserlass aus dem BMF zu rechnen?
Nein. Die Finanzverwaltung wird die BFH-Urteile in der Praxis umsetzen. Es wird weder einen Nichtanwendungserlass noch ein Anwendungsschreiben aus dem Bundesfinanzministerium geben. Das hat ein Vertreter des Bayerischen Finanzministeriums auf der Tagung des „Arbeitskreises Lohnsteuer“ der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt am 7. April in Würzburg mitgeteilt.
2. Ist Tanken mit einer späteren Kostenerstattung rechtens?
Ja, das Finanzamt muss die Gestaltung akzeptieren, bei der der Arbeitnehmer zunächst die Tankfüllung selbst bezahlt und der Arbeitgeber später aufgrund des Gutscheins 44 Euro erstattet.
Praxishinweis
Entscheidend ist aber die arbeitsrechtliche Vereinbarung. Arbeitgeber sollten daher die Einzelheiten arbeitsvertraglich festlegen (siehe unten). |
3. Ist die Verwendung von Tankkarten zulässig?
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