13.01.2009 | Steuergestaltung
Detailfragen und Antworten zur
Verwendung von Tankgutscheinen
Im „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 8/2008, S. 12, (www.iww.de/index.cfm?pid=1325&pk=120934&fk=56&opv=11253) haben wir über eine aktuelle Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover zu Tankgutscheinmodellen berichtet. Die Idee: Arbeitnehmer können monatliche lohnsteuer- und sozialabgabenfreie Gutscheine vom Arbeitgeber erhalten, sofern die Sachbezüge insgesamt monatlich 44 Euro nicht übersteigen. Die Anforderungen der Finanzverwaltung an derartige Gutscheine haben wir in dem oben genannten Beitrag ausführlich dargestellt. Daraufhin erreichten uns eine Reihe von Detailfragen, die wir nachfolgend zusammengefasst und beantwortet haben.
Frage: „Muss ich jedes Mal vor Ausstellung eines Gutscheins bei der Tankstelle anrufen, wie viel Liter man im Augenblick für 44 Euro erhält?“
Antwort: Die 44 Euro sind eine Höchstgrenze, die notwendigerweise mit einem Betrag zu definieren ist. In der Praxis empfiehlt es sich, dies nicht vollständig auszuschöpfen. Wenn man zum Beispiel bei Benzin von 30 Litern ausgeht, ist man bis zu einem Literpreis von 1,45 Euro im Rahmen der Freigrenze. Will man die Höchstgrenze allerdings „ausreizen“, sollte man in der Tat vor Ausstellung des Gutscheins den aktuellen Preis erfragen und mit Datum und Uhrzeit festhalten, denn nicht selten ändern sich die Spritpreise innerhalb sogar eines Tages.
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