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  • 10.03.2009 | Steuergestaltung

    Steuerbegünstigte Betriebsaufgabe trotz anschließender Beratungstätigkeit

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2008 (Az: X R 40/07, Abruf-Nr. 083534) entschieden, dass eine steuerbegünstigte Veräußerung im Sinne des § 16 Einkommensteuergesetz (EStG) auch dann vorliegt, wenn der Übertragende als selbstständiger Unternehmer nach der Veräußerung des Betriebs für den Erwerber tätig wird.  

     

    Hintergrund: Wer als Unternehmer seinen Betrieb veräußert, kann unter gewissen Voraussetzungen von Steuervergünstigungen profitieren, da die Aufdeckung der über Jahre angesammelten stillen Reserven zu unbilligen Härten führen könnte. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Betrieb mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen definitiv auf einen Erwerber übertragen wird. Ferner muss der Veräußerer seine gewerbliche Tätigkeit einstellen (siehe hierzu „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 9/2008, Seite 17).  

     

    Der Fall: Ein Unternehmer verkaufte seinen Gewerbebetrieb an einen Mitarbeiter. Zeitgleich schlossen der Veräußerer und der Erwerber einen Beratervertrag ab. Danach sollte der Verkäufer seine frühere Firma in allen Fragen der Unternehmensführung und Akquisition beraten. Das Finanzamt gewährte ihm jedoch weder den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG noch behandelte es den Veräußerungsgewinn als außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG. Das Finanzgericht wies die Klage mit der Begründung ab, der Verkäufer habe nach der Veräußerung seine bisherige Tätigkeit nicht aufgegeben.