08.10.2009 | Steuergestaltung
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Hinweise zum Jahresende 2009
von Dipl. Ökonom Dirk Peters, Steuerberater, Peters-Schoenlein-Peters, Hannover, www.strategisch-steuern.de
Auch in diesem Jahr gilt: Wenn Sie die Weichen bis zum Jahresende richtig stellen, können Sie für das Jahr 2009 noch Steuern sparen. Dieser Beitrag gibt Ihnen Orientierungshilfen zu relevanten Gestaltungsüberlegungen aus Sicht eines niedergelassenen Zahnarztes.
Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben
Wenn Sie Ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, können Sie Ihre errechneten Steuerzahlungen noch durch Ihr Handeln bis zum 31. Dezember beeinflussen. Bei vorzeitiger Bezahlung von laufenden Ausgaben bzw. Einnahmeverlagerungen durch das Hinausschieben von Honorarforderungen in das kommende Jahr erreichen Sie für 2009 eine Steuerentlastung. Diese Steuerverschiebung bringt Ihnen einen Zinsvorteil auf die verschobenen Steuern, der beim aktuell niedrigen Kapitalmarktzinsniveau aber eher gering ausfällt.
Dieses Vorgehen trifft nicht nur auf Ihre Gewinnermittlung zu, sondern kann auch auf einige andere Einkunftsarten wie zum Beispiel Vermietung und Verpachtung oder auf Sonderausgaben (zum Beispiel Spenden oder Vorsorgeaufwendungen) angewandt werden. Mit höheren Beiträgen zu Ihrem Versorgungswerk können Sie unter Umständen Steuern sparen und etwas für Ihre Altersvorsorge tun.
Beachten Sie: Seit dem Jahr 2008 gilt die sogenannte Reichensteuer. Das heißt: Für Steuerpflichtige, deren zu versteuerndes Einkommen über 250.000 Euro (bei Ehegatten 500.000 Euro) liegt, beträgt der Spitzensteuersatz nicht 42, sondern 45 Prozent. Bewegt sich Ihr zu versteuerndes Einkommen im Bereich von 250.000 Euro, müssen Sie prüfen, ob Sie ggf. in einem Jahr oberhalb, im anderen Jahr unterhalb der Grenze liegen bzw. dies durch Verlagerungen erreichen können, um den Steuersprung um drei Prozentpunkte zu vermeiden.
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