09.08.2010 | Steuergestaltung
Steuervorteile für Investitionen: Das Ende naht - ein Kauf in 2010 ist meist vorteilhaft
von Bernhard Fuchs, Steuerberater, Kanzlei Fuchs + Partner, Volkach, Ärzteberatung/Zahnärzteberatung, www.fuchs-und-partner.de
Sofern in Ihrer Praxis notwendige oder lohnenswerte Investitionen anstehen, sollten Sie unbedingt erwägen, diese noch im Jahr 2010 zu tätigen. Denn mit Ablauf des Jahres 2010 entfällt die Möglichkeit, für Anschaffungen die degressive Abschreibung zu nutzen. Zudem verschärfen sich die Voraussetzungen, um einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen zu können.
Hintergrund
Für Anschaffungen in den Jahren 2009 und 2010 hatte der Gesetzgeber aufgrund der Finanzkrise die zuvor abgeschaffte degressive Abschreibung wieder eingeführt. Außerdem hatte er die Rahmenbedingungen gelockert, die zur Inanspruchnahme einer 20-prozentigen Sonderabschreibung bzw. eines 40-prozentigen Investitionsabzugsbetrages führten (siehe hierzu „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 9/2009, S. 13). Derzeit stehen also - abgesehen von der Sonderabschreibung - noch zwei Abschreibungswege zur Verfügung:
Bei der linearen Abschreibung werden die Herstellungs- oder Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Zeit der betrieblichen Nutzungsdauer verteilt.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können aber auch degressiv - und zwar mit bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr - abgeschrieben werden. In den Folgejahren ermittelt sich der jährliche Abschreibungsbetrag, indem wieder bis zu 25 Prozent von dem übrig gebliebenen Restbuchwert angesetzt werden.
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