01.09.2004 · Fachbeitrag · Steuergestaltung
Vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen - das neue Recht
| Zahnärzte übertragen häufig schon zu Lebzeiten Vermögenswerte auf die nächste Generation, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann. Die Grundidee dieses Steuersparmodells ist, dass die Vermögenswerte zu Lebzeiten übertragen werden und der Zahnarzt hierfür im Gegenzug eine so genannte private Versorgungsrente erhält, die er in voller Höhe versteuern muss. Die als Gegenleistung gezahlte Rente kann für die Kinder dann eine Sonderausgabe (dauernde Last) und somit abzugsfähig sein. Dadurch kann sich die Steuerlast der Familie wegen eines günstigeren Steuerprogressionsgefälles insgesamt verringern. Im folgenden Beitrag erläutern wir die Grundzüge der vorweggenommenen Erbfolge bei Vereinbarung einer privaten Versorgungsrente und die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH). |
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