01.12.2007 | Steuerkalender
Steuern und Sozialabgaben: Termine und Änderungen für 2008
Steuerzahler müssen ihre Steuern nicht unbedingt zahlen, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin). Vielmehr können gesetzlich gewährte Zahlungsschonfristen genutzt werden. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Aufschub gibt es nicht.
Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir für Sie wie in jedem Jahr die Termine in einem Kalender zusammengefasst. Diesen finden Sie auch im Online-Service vom „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ in der Rubrik „Arbeitshilfen“. Um den Online-Service nutzen zu können, müssen Sie sich unter www.iww.de für „myIWW“ registrieren. Näheres hierzu auf der zweiten Umschlagseite.
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag – entscheidend ist der Sitz der Einzugsstelle – des laufenden Beschäftigungsmonats melden und bezahlen (Eingang der Zahlung bei der Einzugstelle). Für 2008 gelten folgende Termine:
Fälligkeitstermine für 2008
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni |
Dienstag 29.1. | Mittwoch 27.2. | Donnerstag 27.3. | Montag 28.4. | Mittwoch 28.5. | Donnerstag 26.6. |
Juli | August | September | Oktober | November | Dezember |
Dienstag 29.7. | Mittwoch 27.8. | Freitag 26.9. | Mittwoch 29.10.* | Mittwoch 26.11. | Dienstag 23.12. |
Abgabe der (Vor-) Anmeldungen
Die monatlichen Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Sie jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgeben. Wurde Ihnen eine Dauerfristverlängerung gewährt, verschiebt sich der Termin um einen Monat. Reichen Sie die Anmeldungen vierteljährlich ein, gilt als Abgabetermin der 10. des Folgemonats nach Ablauf des Vierteljahres.
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