01.09.1999 · Fachbeitrag · Steuern
Das Finanzamt kennt in Zukunft exakt die Höhe Ihrer Kapitaleinkünfte!
| Eine Änderung im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes ist bislang kaum beachtet worden: Die erweiterte Meldepflicht der Kreditinstitute an das Bundesamt für Finanzen. Zwar müssen die Kreditinstitute bereits seit 1993 dem Bundesamt für Finanzen das Volumen der jeweils erteilten Freistellungsaufträge melden. Inwieweit diese Freistellungsaufträge tatsächlich in Anspruch genommen wurden, erfuhr das Bundesamt bislang jedoch nicht. Dies ist nach dem neuen § 45d Abs. 2 Einkommensteuergesetz anders: Die Kreditinstitute müssen dem Bundesamt jetzt auch melden, in welcher Höhe die Freistellungsaufträge ausgenutzt wurden. Damit kann das Finanzamt relativ zuverlässig die Höhe des Geldvermögens feststellen. Dazu ein Beispiel: |
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