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  • 01.04.1999 · Fachbeitrag · Steuerreform

    Die „Rot-Grüne“ Steuerreform

    | Die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Steuerreform unterscheidet sich glücklicherweise in einigen wesentlichen Punkten von der im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ 12/98 vorgestellten Abschußliste. So bleibt insbesondere der Freibetrag von 60.000 DM beim Praxisverkauf erhalten. Anscheinend konnte klargemacht werden, daß dieser Freibetrag ein wichtiger Beitrag zur Altersvorsorge ist. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte der Steuerreform für Sie zusammengestellt. Die aufgeführten Neuregelungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 1999, soweit nichts anderes erwähnt ist. |