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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Steuersparende Kapitalanlagen

    BGH: In einer „Haustürsituation“ abgeschlossene Kreditverträge können widerrufen werden

    | Im Editorial der Ausgabe 1/2002 haben wir Ihnen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorgestellt, wonach es mit EU-Recht nicht zu vereinbaren ist, dass an der Haustür abgeschlossene Verträge über eine Immobilienfinanzierung - wie Anfang der 90er Jahre zur Vermaklung von „Ost-Immobilien“ üblich - nicht widerrufen werden können. Die Rechtssache wurde an den Bundesgerichtshof (BGH) zurückverwiesen. |