01.03.2001 · Fachbeitrag · Steuervergünstigungen beim Praxisverkauf
Muss die zahnärztliche Tätigkeit nach dem Praxisverkauf eingestellt werden?
| Im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 2/2001 hat Ihnen Steuerberater Thomas Schmidt erläutert, unter welchen Bedingungen der „halbe Steuersatz“ und der Veräußerungsfreibetrag von maximal 100.000 DM seit dem 1. Januar 2001 wieder in Anspruch genommen werden können. Die Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen kann aber nachträglich wieder gefährdet werden und damit zur Besteuerung des Veräußerungsgewinns als „laufender Gewinn“ mit dem normalen Steuersatz führen, wenn der Zahnarzt nach der Veräußerung seiner Praxis weiterhin eine zahnärztliche Tätigkeit ausübt. Was zu beachten ist, um die steuerlichen Vergünstigungen nicht zu verlieren, wird nachfolgend dargestellt. |
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